AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Musikverlag Schneider


§ 1 Kundeninformationen


Die Allgemeinen Informationen zum Musikverlag Schneider finden Sie im Bereich Impressum und Kontakt.
Angebotene Dienstleistungen finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten des Musikverlag Schneider
über die Eingabeseite www.world-music.cd, die auf www.worldmusic-cd.info weitergeleitet ist.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages sind die Herstellung und Duplizierung von Ton-, Bild- und Datenträgern
und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Abweichungen von diesen AGB
sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Individualvereinbarungen bleiben
von der vorstehenden Regelung unberührt.

(3) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden sowie die
Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Käufer
verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das darin liegende
Vertragsangebot innerhalb einer Woche anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware
oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise
die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

(4) Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur
gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen
Rechts sowie einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

§ 3 Informationspflichten

(1) Der Käufer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich
Daten des Käufers ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Bankverbindung, ist der Käufer verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.

(2) Macht der Käufer falsche Angaben zu Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder
Bankverbindung, so können wir, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

(3) Wir senden dem Käufer an die bei der Registrierung vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse unmittelbar
nach Abgabe der Bestellung durch den Käufer eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang der Bestellung
bestätigen und der Käufer die "Kundeninformationen" erhält.

(4) Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich unter: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu informieren, wenn
diese E-Mail ihn nicht unmittelbar nach Abgabe der Bestellung erreicht hat. Diese E-Mail-Adresse ist
gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist,
und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang
von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

§ 4 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen uns und dem
Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird,
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger
und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Die Widerrufsfrist beginnt aber nicht, bevor wir unseren Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten
nach Bürgerlichem Recht und unseren Pflichten nach § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches
nachgekommen sind.
Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Er kann bei Warenlieferungen auch durch Rücksendung der Ware
ausgeübt werden. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine
auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden. Für den Fall des
fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss
eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden.
Die Ware ist sofort nach Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr an uns
zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Bei Bestellungen
bis zu einem Betrag von 40,00 EUR hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung
zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht durch Paket versendet werden kann.
In diesem Fall werden wir die Ware abholen lassen.
Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
und bei Vorliegen eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages auch nach § 358
des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die ausführlichen Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts stehen
dem Käufer unter der Rubrik Kundeninformationen jederzeit zur Verfügung.
Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher
Bestimmungen u. a. nicht bei Verträgen:

* zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder
* zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger
vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
* Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung
mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder
der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

§ 5 Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind freibleibend.
(2) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, nachdem alle zur Produktion notwendigen
Komponenten vorliegen und alle Einzelheiten des Auftrages abgesprochen sind.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die
Lieferung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik,
Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc. sind auch im Fall verbindlich vereinbarter
Termine und Fristen nicht zu vertreten. Dies gilt auch für die Liefer- und Leistungsverzögerung bei Vor-
und Unterlieferanten. (dies dürfte unwirksam sein) In den vorgenannten Fällen verlängert sich die Lieferungs-
bzw. Leistungszeit um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn Leistungen ausbleiben,
die von Dritten erwartet werden.

§ 6 Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Eine produktionsbedingte
Abweichung der Liefermenge pro beauftragtem Titel (Datenträger) sowie bei Drucksachen von plus/minus
10% wird vom Besteller akzeptiert.
(2) Der Besteller liefert an den Musikverlag Schneider. das zur Durchführung des Auftrages erforderliche
Produktionsmaterial, wie Master Datenträger, Druckdaten, Label-Filme, Lithomaterialien etc. entsprechend
den Spezifikationen des Musikverlag Schneider. Von Master Datenträgern erhält der Musikverlag Schneider
ausschließlich Duplikate. Master müssen in doppelter Ausfertigung angeliefert werden. Wurde bzgl. Master-
und Filmarchivierung keine anders lautende Vereinbarung getroffen, so werden Master- und Druckdaten
spätestens ein halbes Jahr nach Übergabe vernichtet.
(3) Der Besteller haftet für technisch einwandfreie Master Datenträger, Label-Filme, Lithomaterialien etc..
Der Musikverlag Schneider ist nicht verpflichtet, die Ausführungsunterlagen zu überprüfen oder die produzierten
Bild-, Ton- und Datenträger zu testen. Der Kunde garantiert dem Musikverlag Schneider die Virenfreiheit der
Masterdatenträger. Liefert der Kunde Produktionsmaterial, welches nicht den Spezifikationen des Musikverlag
Schneider entspricht, so ist der Musikverlag Schneider berechtigt, das Produktionsmaterial zu Lasten und
auf Kosten des Bestellers zu ergänzen, zu verbessern oder zurückzusenden.
(4) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen, es sei denn, dass die teilweise
Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.

§ 7 Versand

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt der Musikverlag Schneider den Transportweg und die
Transportmittel. Dabei wird nicht für den billigsten Versand gehaftet. Die Kosten des Versandes werden dem
Besteller in Rechnung gestellt zzgl. einer Vorlageprovision von 5% des Rechnungswertes.
(2) Wünscht der Besteller Lieferung an Dritte, so können etwaige Mehrkosten für Verpackung
und Transport gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Gefahrenübergang

(1) Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den
Transporteur auf den Besteller über.
(2) Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder auf seine Veranlassung auf Lager
genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft vom Musikverlag Schneider auf den
Besteller über. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht
auf einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung oder technischer Mängel
(Fabrikations- oder Materialfehler) beruht.

§ 9 Preise

(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet, insbesondere
auch der Mehraufwand, der durch die Nichteinhaltung der Spezifikationen entsteht.

§ 10 Zurückbehaltung und Aufrechnung

(1) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die
Aufrechnung erklären und auch nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(2) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Zahlungen

(1) Alle Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten etc.), sodann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung und zwar auf die jeweils älteste Schuld angerechnet.
Entgegenstehende Weisungen des Bestellers sind unwirksam.
(2) Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung der jeweils banküblichen
Diskont- und Einzugsspesen entgegengenommen. Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Diskontspesen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung
an berechnet und sind sofort fällig.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges, ist der Musikverlag Schneider berechtigt Verzugszinsen in Höhe der
Zinsen für die Inanspruchnahme von Bankkrediten, gegenüber Verbrauchern mindestens jedoch in Höhe
von 5%, gegenüber Unternehmern von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank
zu berechnen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich
geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt durch diese
Regelung unberührt.
(4) Die ersten drei Lieferungen erfolgen gegen Vorauskasse.

§ 12 Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

(1) Alle gelieferten Gegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus
der Geschäftsbeziehung Eigentum des Musikverlag Schneider. Der Besteller ist zur Veräußerung der
Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange berechtigt, als er sich nicht im
Verzug befindet. Wenn der Besteller Ware weiterverkauft, so hat er den Eigentumsvorbehalt seinen Abnehmern
gegenüber aufrecht zu erhalten. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware
werden bereits jetzt an den Musikverlag Scneider. abgetreten. Die Abtretung von Forderungen gegen den
Musikverlag Schneider durch den Besteller ist ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, den
Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsabtretung offen zu legen. Falls im Vorbehaltseigentum vom Musikverlag
Schneider stehende Ware oder dem zur Sicherheit abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder
beschlagnahmt werden, ist der Musikverlag Schneider. durch Übersendung des Pfändungs- oder
Beschlagnahmeprotokolls unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Kosten einer Intervention vom Musikverlag
Schneider trägt der Besteller.
(2) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns
vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes
zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
(3) Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden
oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache
des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben,
als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
(5) Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem
Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
(6) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem
Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten.
Wir nehmen diese Abtretung an.

§ 13 Gewährleistung

(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Verkehr mit Unternehmern
haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung
einer mangelfreien Sache und verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware in einem Jahr.
(2) Geringfügige Farbabweichungen auf den Bild-, Ton-, Datenträgern oder bei Druckmaterialien im Vergleich
zur Vorgabe berechtigen den Besteller nicht zur Ablehnung der Abnahme und stellen keinen Fehler dar,
der zur Minderung, Wandelung oder Schadenersatz berechtigt.
(3) Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel
innerhalb von einem Monat nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und
Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten
Liefergegenstandes zu gestatten.
(5) Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache
an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste
oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten
gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des § 479 BGB. Rechte des Käufers
aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 1. bis 3. nicht berührt.

§ 14 Haftungsbeschränkungen im Verkehr mit Unternehmern

In allen Fällen, in denen wir im Verkehr mit Unternehmern aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher
Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns,
unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen der Sätze 1 und 2
auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Für den Verlust oder die Beschädigung der vom Besteller angeforderten Unterlagen haftet der
Musikverlag Schneider in Höhe des Materialwertes.

§ 15 Gewerbliche Schutzrechte

(1) Der Besteller garantiert, dass er alle Herstellungsrechte für die herzustellenden Bild-, Ton- und
Datenträger einschließlich der dazugehörigen Labels, Textheft und Inlaycards etc. besitzt. Der Besteller
versichert und steht dafür ein, dass eine solche Herstellung keine Verletzung von Urheber- und
sonstigen Schutzrechten darstellt. Der Besteller hat den Musikverlag Schneider von jeglichen Kosten
schadlos zu halten und von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die im weitesten Sinne aufgrund von
Urheber- und sonstigen Rechten in Zusammenhang mit der Herstellung der im Auftrag gegebenen Bild-,
Ton- und Datenträger geltend gemacht werden. Der Besteller verpflichtet sich ferner, die jeweils
fälligen Gebühren nach Wahl des Musikverlag Schneider unmittelbar an die GEMA zu bezahlen
oder an den Musikverlag Schneider zur Weiterleitung an die GEMA. Hierzu ist die Aufnahmemeldung
an die GEMA mit dem Auftrag an den Musikverlag Schneider zu übersenden.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass dem Export der gelieferten Ware möglicherweise Urheberrechte
oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Der Musikverlag Schneider
lehnt hierfür jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischer
Rechte in Anspruch genommen wird.

§ 16 Schriftform

Mündliche Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Musikverlag
Schneider. Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, so tritt an Ihre Stelle eine Regelung,
die im wirtschaftlichen Ergebnis der wirksamen Klauseln am nächsten kommt.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

(1) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen
Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand St. Ingbert
vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer
Niederlassung des Käufers zu klagen.
(2) Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik
Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.


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