2. Gema, GVL und Label

Wichtige rechtliche Grundlagen im Musikbizz

"Der Weg zum papierlosen Büro ist so weit
wie der Weg zum papierlosen WC" (Volker Hell)

Wichtige Formalitäten bei eigener Musik

Wir wissen, dass viele Musikerinnen und Musiker keine große Vorlieben für
Formulare und die anfallende fast tägliche Korrespondenz haben. Aber ohne
den nötigen "Papierkram" läuft nichts. Wichtige Dokumente sorgen dafür,
dass Eure Rechte als Musiker und auch als Komponisten geschützt sind.
Und bei vielen Formalitäten geht es meistens nur um eine erste etwas
aufwendigere Anmeldung. Die schriftlichen meist standartisierten Abläufe
danach sind dann nicht mehr so aufwenig. Aber alles in allem bringt Euch
dies nur Vorteile und vor allem - Geld!

Mit etwas Zeit und Muse kann man sich wunderbar in ein paar wichtige Details
einlesen, Formalitäten klären und nötige Anträge stellen. Man kann aber auch seinen
Steuerberater, einen Anwalt oder einen Vetrauten damit beauftragen, die Schriftsätze
zu bearbeiten. In ein paar Dingen bieten wir Euch auch diesen Service aus unserem
Hause an. Sprecht uns einfach darauf an, dann sehen wir, was wir tun können.

Nachfolgend möchten wir Euch kurz über ein paar wichtige rechtliche Grundlagen
informieren. Genauere Informationen findet Ihr auch in den beigefügten Weblinks.


FINANZAMT
Wenn Ihr mit Eurer Musik nur wenig verdient, gehört Ihr beim Finanzamt zu den
geringfügig Verdienenden. Werden die Einnahmen durch Auftritte, Provisionen und
Tantiemen aber höher, dann werdet Ihr nicht daran vorbeikommen, ein normales
Gewerbe beim Finanzamt anzumelden. Sucht Euch dazu am besten einen
Steuerberater Eures Vertrauens aus Eurer örtlichen Umgebung. Gegen einen
kleinen Obolus erledigt er für Euch sach- und fachgerecht die anfallenden
Steuerbescheide und Ihr seid damit immer auf der sicheren Seite .


KSK (Künstlersozialkasse)
Damit Ihr einen ausreichenden Versicherungsschutz habt, solltet Ihr als Künstler
und Musiker der Künstlersozialkasse beitreten. Das Künstlersozialversicherungs-
gesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes
beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler
und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung
genießen wie Arbeitnehmer - auch Künstler haben Anspruch auf Rente!

Übrigens zahlt ein Veranstalter der Euch für einen Auftritt oder ein Konzert bucht,
5,1% von Eurer Nettogage als Beitragssatz an die KSK. So finanziert sich die KSK,
damit Sie den Künstlern den nötigen Versicherungschutz bieten können. Für viele
Konzertagenturen und Veranstalter natürlich ein kleiner "saurer Apfel", da sie für
sämtliche im Jahr anfallende Buchungen und Vermittlungen diese 5,1% zahlen.


GEMA
Von der GEMA hat jeder von uns schon einmal etwas gehört. Sie schützt die Autoren-
und Urheberrechte der Texter und Komponisten. Das heißt soviel wie, überall wo Eure
Musik gespielt wird, zahlen die Veranstalter oder Verantwortlichen der Aufführung
Gebühren an die GEMA. Dabei wird an die GEMA gezahlt wenn: Ihr oder andere Künstler
Eure Lieder bei Konzerten singen, Gaststätten, Restaurants oder Hotels Radiomusik
oder Musik von der CD im Hintergrund laufen lassen, CDs oder DVDs mit Eurer Musik
von Schallplattenfirmen bei Press- oder Kopierwerken dupliziert werden, Radio- und
Fernsehanstalten Eure Musik spielen oder Euch für Auftritte einladen und es wird
sogar an die GEMA gezahlt, wenn Eure Musik in einem Aufzug in einem Kaufhaus
laufen würde - egal wo Musik von Euch erklingt, kassiert die GEMA im Namen für Euch
von den Verantwortlichen die Gebühren - mittlerweile auch für alle Online-Abspielungen.

Dies ist für viele Veranstalter dann auch nicht mehr der kleine "saure Apfel", sondern
mehr schon eine komplette versauerte Apfelplantage. Die Gebührenstaffelungen und
die Zahlungen an die GEMA sind teilweise nicht immer ganz gerechtfertigt. Veranstaltet
jemand mit Euch z.B. ein Konzert in einer Halle, zahlt er die Gebühren je nach Größe
also nach Quadratmeter des Saales und der Höhe des Eintrittspreises und da ist es
der GEMA völlig gleich, ob dann beim Konzert 20 Personen oder 2.000 Personen
da waren. Auch kassiert die GEMA Gebühren für das Abspielen von Songs, die
dann aber gar nicht erfasst wurden. So wandern viele Beiträge einfach in große
Töpfe, von denen dann nur ganz wenige und bestimmte Leute profitieren.

Eine Mitgliedschaft bei der GEMA ist aber für alle Texter und Komponisten wichtig,
so dass Eure Songs dort archiviert und lizenziert werden können. Um Eure Werke
bei der GEMA anzumelden gibt es zwei Wege: entweder Ihr meldet sie selbst
an, dann sind es Manuskriptwerke oder Ihr lasst Sie von einem Musikverlag oder einer
Schallplattenfirma für Euch bei der GEMA anmelden, dann sind es Verlagswerke.
Die Rechnung ist dabei ganz einfach, meldet Ihr Sie an, habt Ihr den kompletten
Erlös der GEMA für Euch, meldet ein anderer Eure Texte und Musik an, wird
der Erlös geteilt. Aber als Texter und Komponisten verdient Ihr zusätzlich
immer mehr Geld, als wenn Ihr nur Songs von anderen interpretiert und covert.

Ihr könnte also bei der GEMA als Texter, Komponist oder auch als Verlag Mitglied
werden. Die Anmeldeformulare und weitere Informationen findet Ihr direkt auf
den Webseiten der GEMA. Solltet Ihr dazu noch nähere Fragen haben, geben
die freundlichen Mitarbeiter der GEMA Euch gerne detaillierte Auskünfte. Nehmt
Euch aber als Komponisten dem Thema an, damit Ihr kein Geld verliert oder
hinterher noch andere Eure Songideen stehlen und für sich bei der GEMA
anmelden. Das sind dann lange Rechtsstreite und das Geld ist weg.


GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)
Das gleiche gilt für die GVL. Hier allerdings profitieren auch mal die Künstler,
die auch Songs von anderen singen und spielen. Bei der GVL können sich Künstler,
Interpreten und auch Plattenfirmen anmelden. Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung
der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller, also CD-Firmen und Tonträger-
Produzenten mit einem eigenen Label. Ausübende Künstler sind hier z.B. Musiker,
Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten und Interpretinnen.

Die GVL nimmt die sog. Zweitverwergungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr.
Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen
Verträge die gesetzlichen Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Mit an-
deren Worten, hier gibt es richtig bares Geld für Euch und das ohne Beitragszahlungen!

Und so funktioniert es: Mitglied bei der GVL werden, Verträge von Auftritten von z.B.
Radio- und regionalen oder überregionalen Fernsehauftritten sammeln, Rechnungen
für Studioaufnahmen sammeln, z.B. für Studiomusiker, alle Rechnunen für irgendwelche
Aufführungen sammeln und einmal im Jahr mit dem Nachweisbogen an die GVL senden.
Den Nachweisbogen sendet die GVL einmal im Jahr automatisch. Die Anmeldeformulare
und weitere Infos gibt es auf der Webseite der GVL. Dieser Schriftverkehr ist ganz
einfach. Anmelden, Belege senden und den Rest macht die GVL für Euch,
inkl. der Überweisung Eurer Vergütung auf Euer Bankkonto.


LABEL oder auch Label-Code (LC-Nummer)
Einen Labelcode zu bekommen ist nicht ganz so einfach. Ein Label-Code ist diese
LC-Nummer, die Ihr immer auf ordentlich produzierten CDs findet. Den Labelcode
vergibt die GVL (siehe oben) und hierzu ist ein ausführlicher Antrag zu stellen, in
dem dargestellt wird, dass eine offizielle und professionelle CD für den Musikmarkt,
also für den Vertrieb im Handel und für die Radioanstalten produziert wird.

Der Sinn des Label-Codes besteht darin, dass Radioanstalten die neuesten CD-
Produktionen archivieren können und sobald ein Song einer CD im Radio gespielt wird,
ist mit dem Labelcode für alle nachvollziehbar, von welcher Produktion dieser Titel
stammt und an wen die Vergütung wegen der öffentlichen Aufführung gezahlt wird.

Im Klartext heißt das aber auch, dass alle CDs die keinen Labelcode aufweisen,
schlechte Karten haben, im Schallarchiv einer Radioanstalt zu landen. Und da fast
alle Radioanstalten kaum noch über das "Handarchiv" eines Moderators Musik senden
und nur noch das spielen, was im "Song-Computer" eingetragen wurde, ist es sinnvoll,
wenn eben Eure Titel auch in diesem Schallarchiv zu finden sind. Ohne Label-Code kein
Archiv, ohne Archiv kein Air-Play und wenn Eure Songs nicht im Radio gespielt werden,
hört sie auch niemand. Nur wer oft gehört wird, wird auch bekannt werden.

Es gibt also auch hier zwei Möglichkeiten: entweder Ihr gründet ein eigenes Label,
sprich ihr gründet eine eigene Firma zur Tonträgerherstellung oder Ihr arbeitet mit
einem Label zusammen, das Euch seine LC-Nummer für Eure Produktion zur
Verfügung stellt. Ortsansässige kleinere Labels machen das meistens gerne
- sie bekommen dann auch die Vergütungen für die Aufführungen gezahlt!

Zum Schluss dieses Kapitels möchten wir es natürlich nicht versäumen,
Euch auch unsere LC-Nummer für Eure CD-Produktion anzubieten. Wenn uns
Eure Musik gefällt, können wir Euch gerne bei der CD-Produktion inkl. Cover-
gestaltung und Vervielfältigung z.B. in Kleinserien behilflich sein. Nehmt einfach
Kontakt mit uns auf und wir sprechen über Eure Produktion und die Möglichkeiten.
So sieht unser Label aus, das Ihr auf Eure CD abbilden könntet:





Wir hoffen wir konnten Euch einen kleinen Überblick über die ersten schriftlichen
Abläufe geben. Lasst Euch aber nicht gleich von dem "Papierkram" abschrecken
und lest Euch einfach mal bei Bedarf durch die Webseiten und Formulare der
zuständigen Institutionen, es lohnt sich für Euch! Solltet Ihr noch Fragen haben,
stehen wir Euch gerne zur Verfügung. Label-Code von World-Musik.cd auf Anfrage.

Euer Worldmusic-Team


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